Sorgerecht

Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder ist ein Hauptstreitpunkt bei Trennungen.
Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder ist ein Hauptstreitpunkt bei Trennungen.
(Letzte Aktualisierung: 21.08.2024)

Vor allem bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, wer das Sorgerecht und anderen bedeutende Rechte für die gemeinsamen Kinder erhält. Diese Entscheidung muss das Familiengericht treffen und ist oft sehr schwer zu entscheiden.

Aber nicht nur zwischen den Eltern ist das Sorgerecht oft umstritten. In vielen Fällen greift das Jugendrecht in Familien ein und entzieht Eltern ihre Rechte.

Familienrechtliche Verfassungsbeschwerden drehen sich in den allermeisten Fällen um dieses heikle Thema.

Wer bekommt im Falle einer Trennung das Sorgerecht?

Der sorgeberechtigte Elternteil wird anhand des Kindeswohls festgelegt. Denkbar ist, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat. Ebenso ist aber auch gemeinsames Sorgerecht möglich.

Wann kann das Sorgerecht entzogen werden?

Die Sorge für ihre Kinder steht grundsätzlich ausschließlich den Eltern zu. Der Staat hat zwar eine Wächterrolle, aber nicht das Recht, sich an die Stelle der Eltern zu setzen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Eltern-Kind-Beziehung ist ein Entzug des Sorgerechts nur unter engen Voraussetzungen möglich.

§ 1666 BGB sieht diese Möglichkeit vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl oder das Vermögen des Kindes durch die Eltern gefährdet wird. Eine solche Gefährdung ist natürlich nicht immer objektiv festzustellen, sondern hängt auch von der subjektiven Einschätzung des Gerichts ab.

Bei der Auslegung des Sachverhalts und bei der Überlegung, ob eine Kindeswohlgefährdung wirklich vorliegt, sind auch die verfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten. Art. 6 Abs. 3 GG sagt hierzu:

Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde muss geprüft werden, ob das Gericht diesen Maßstab auch korrekt angelegt hat.

Was gehört alles zum Sorgerecht?

In der Regel wird von einem einheitlichen Sorgerecht gesprochen, das alle Fragen rund um das Kind beinhaltet. Tatsächlich ist das tägliche Leben des Kindes jedoch in verschiedene Aspekte aufgeteilt, denen man verschiedene Bezeichnungen gibt. Die häufigsten sind:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Schulbestimmungsrecht
  • religiöse Erziehung
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht

Die Rechte, die nicht zur Vermögenssorge gehören, bezeichnet man auch als Personensorgerecht.

Darf das Familiengericht den Gutachter danach fragen, welches Elternteil besser für das Kindeswohl sorgen kann?

Das kommt darauf an.

Grundsätzlich ist es richtig, dass es unzulässig und wohl auch verfassungswidrig wäre, die Sachentscheidung auf einen Gutachter zu übertragen. Vielmehr muss das Gericht seine Entscheidung immer selbst fällen und auch selbst verantworten.

Beweise wie das Sachverständigengutachten sind Erkenntnisquellen, die das Gericht heranziehen darf und muss, um den Sachverhalt richtig zu erfassen. Die verschiedenen Beweise, die sich oft auch in Teilen widersprechen, müssen aber gegeneinander abgewogen werden und das Gericht muss dann entscheiden, welchen Argumenten es den Vorzug gibt.

Ein Kindesentzug durch das Jugendamt sollte die absolute Ausnahme sein.
Ein Kindesentzug durch das Jugendamt sollte die absolute Ausnahme sein.
Insofern ist diese Frage meines Erachtens nicht von vornherein unzulässig. Das Gericht darf den Sachverständigen schon fragen, wie dem Kindeswohl gedient werden kann.

Dann kommt es aber wesentlich darauf an, wie das Gericht weiter mit dem Gutachten umgeht. Stützt der Richter seine Entscheidung nur darauf, dass der Sachverständige sich ja so oder so geäußert hat, ist das nicht ausreichend. Wenn aber die Argumente dieses Gutachtens herangezogen werden, mit anderen Beweismitteln abgeglichen werden und schließlich das Gericht sich für die eine oder andere Möglichkeit entscheidet, dürfte das eher nicht verfassungswidrig sein. Das bedeutet aber andererseits, dass eine nur scheinbar eigene Argumentation, die aber tatsächlich nur das Gutachten (sinngemäß) abschreibt, unzulässig ist.

Das bedeutet, dass man solche Fälle sehr genau prüfen und sich mit der exakten Argumentation des Gerichts umfänglich auseinandersetzen muss.

Das Sorgerecht in der Verfassungsbeschwerde

Sorgerechtsfragen haben eine immense Bedeutung im Verfassungsbeschwerdeverfahren. Gerade dieser Bereich des Familienrechts wird immer wieder dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Betroffenes Grundrecht ist grundsätzlich Art. 6 GG. Dieses regelt zum einen das Familiengrundrecht und das Recht der Eltern, das bei jeder Entscheidung über das Sorgerecht zu berücksichtigen ist. Andererseits werden aber auch konkrete Voraussetzungen, unter denen das Kind seitens des Staates von den Eltern getrennt werden darf, genannt.

Häufig ist die Verfassungsbeschwerde hier auch von taktischer Bedeutung: Ist den Familiengerichten klar, dass ihre Entscheidungen auch durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden, werden sie möglicherweise in künftigen Verfahren mit den gleichen Beteiligten sorgfältiger prüfen und entscheiden. Da Sorgerechtsentscheidungen nie „in Stein gemeißelt“ sind, sondern auch der Abänderung unterliegen, kann das von großer Bedeutung sein.

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