(Letzte Aktualisierung: 11.06.2024)
Eine Ehe ist grundsätzlich ein Vertrag, aber natürlich ein ganz besonderer Vertrag, der speziellen Formen unterliegt und ganz eigene Rechtsfolgen mit sich bringt. Diese Rechtsfolgen sind gesetzlich weitestgehend festgelegt. Sollten die Ehepartner diese Rechtsfolgen nicht oder in anderer Weise wollen oder wenn sie andere Fragen regeln möchten, können Sie dies in einem Ehevertrag festlegen.
Sehr häufig werden die Folgen einer Ehescheidung im Vorhinein geregelt, damit in diesem Fall zu keinen unnötigen Auseinandersetzungen kommt. Ob ein Ehevertrag gültig ist, muss aber am gesetzlichen Eherecht und indirekt auch am Verfassungsrecht gemessen werden.
Kann ein Ehevertrag so geschlossen werden, dass er sicher alle Streitfragen regelt?
Nein, in aller Regel nicht.
Der Ehevertrag wird regelmäßig vor oder kurz nach der Eheschließung geschlossen und muss dann bis zu einer möglichen Scheidung „halten“. In der Zwischenzeit können sich aber viele neue Themen und damit Streitpunkte ergeben.
Es empfiehlt sich daher, einen einmal geschlossenen Ehevertrag sporadisch anzupassen und die neuen Entwicklungen in der Ehe zu berücksichtigen und dann einvernehmlich zu regeln.
Ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt wird Sie gerne in dieser Sache beraten und eine möglichst individuelle und voraussichtlich umfassende Regelung ausarbeiten.
Kann ein Ehevertrag so geschlossen werden, dass er sicher gültig ist?
Nein, kaum.
Das Familienrecht ist ständigen Wandlungen unterworfen, sowohl was den Gesetzestext als auch das Richterrecht angeht. Man wird nie wissen, welche Regelung zum Zeitpunkt einer Scheidung (und darauf kommt es ja an) gültig ist.
Man kann allerdings versuchen, möglichst faire Regelungen zu treffen, indem man jeweils die Punkte, die einem Ehegatten besonders wichtig sind, niederschreibt und gleichzeitig die Rechte des anderen Ehegatten irgendwie kompensiert.
Ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt wird Sie gerne in dieser Sache beraten und eine möglichst individuelle und voraussichtlich zulässige Regelung ausarbeiten.
Der Ehevertrag in der Verfassungsbeschwerde
Viele Verfassungsbeschwerden aus dem Familienrecht drehen sich um die Gültigkeit eines Ehevertrags. Aus grundrechtlicher Sicht stehen sich hier die Vertragsfreiheit und die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit gegenüber. Beide entstammen, was die Sache zusätzlich verkompliziert, der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
Das Bundesverfassungsgericht tendiert hier dazu, dem sozialen Gleichgewicht einen großen Rang einzuräumen. Sobald die Ausnutzung einer Zwangslage oder ein intellektuelles oder finanzielles Übergewicht im Raum steht, sind die Familiengerichte gehalten, den Ehevertrag besonders genau zu prüfen.
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