Scheidung

Scheidungen kommen mittlerweile sehr häufig vor. Ca. 30 bis 40 % aller Ehen werden geschieden.
Scheidungen kommen mittlerweile sehr häufig vor. Ca. 30 bis 40 % aller Ehen werden geschieden.
(Letzte Aktualisierung: 10.08.2024)

Mit der Scheidung wird die Ehe beendet und ihre Wirkungen werden für die Zukunft aufgehoben. Was ursprünglich eine Ausnahme sein sollte und aufgrund der gesellschaftlichen Realitäten auch war, ist heute sehr häufig anzutreffen.

Trotzdem kann die Scheidung nach wie vor nicht durch einfache Erklärung der Ehegatten beschlossen werden, sondern bedarf einer gerichtlichen Entscheidung durch einen Scheidungsbeschluss.

Zur Scheidung gehören oft weitere Angelegenheiten wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Das kann man nicht genau sagen.

Es kommt stark darauf an, was das Gericht alles regeln muss und inwieweit darüber Einigkeit besteht. Muss das Gericht z.B. aufwendige Ermittlungen anstellen, wie viel das Vermögen nun wert ist oder wie das Sorgerecht geregelt werden soll, dauert dies zwangsläufig länger.

Bestenfalls ist eine Scheidung innerhalb weniger Monate „durch“, im Extremfall kann es aber auch einige Jahre dauern. Eine gründliche Vorbereitung durch den Rechtsanwalt kann hier enorm viel Zeit sparen.

Kann man das Trennungsjahr verkürzen, indem man einfach dessen Anfang vorverlegt?

Ein beliebter Trick von scheidungswilligen Ehepartner ist, den Beginn der Trennung früher zu behaupten als er tatsächlich war. Dann ist das Trennungsjahr beim Scheidungsprozess scheinbar abgelaufen, obwohl das eigentlich noch gar nicht der Fall ist. Wenn Anwälte und Gericht keine Anhaltspunkte für das Gegenteil haben, funktioniert dieser Trick sicher sehr häufig.

Aus anwaltlicher Sicht kann man davor aber nur warnen. Es ist absolut kontraproduktiv, wenn dies auffliegt. Der Anwalt darf aus berufsrechtlichen Gründen bei einem solchen Vorhaben nicht mitwirken. Und schließlich ist, wenn sich einer der Eheleute davon finanzielle Vorteile erhofft, auch noch eine Strafbarkeit wegen Betrugs denkbar.

Also warten Sie das Jahr lieber ab, auch wenn Sie es besonders eilig haben.

Wie kann man innerhalb derselben Wohnung getrennt leben?

Ein Getrenntleben bedeutet stets die „Trennung von Tisch und Bett“. Normalerweise geschieht dies, in dem (mindestens) ein Ehegatte auszieht und dadurch die eheliche Lebensgemeinschaft als solche nicht mehr besteht.

Man kann aber auch innerhalb der Wohnung getrennt sein, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht. Dazu gehört, dass grundsätzlich jeder seinen eigenen Angelegenheiten nachgeht, nicht mehr zusammen gekocht und gegessen wird, jeder ein separates Bett hat, jeder nur noch für selbst einkauft etc.

Wenn ein Ehegatte die Scheidung verhindern will, wird es dann aber oft schwer, ihm gegenüber die Trennung zu beweisen.

Kann auf Trennungsunterhalt verzichtet werden?

Nein, Trennungsunterhalt ist immer zu leisten, im Vorhinein kann darauf nicht verzichtet werden.

Allerdings kann der Trennungsunterhalt einfach nicht gefordert werden. In diesem Fall verfällt der Unterhaltsanspruch für jeden zurückliegenden Monat.

Nicht möglich ist dagegen ein Vertrag, in dem man zusichert, den Trennungsunterhalt nicht zu verlangen – denn das wäre ja wieder ein Verzicht durch die Hintertür, der grundsätzlich nicht möglich ist.

Haftet man für die Schulden des Partners nach der Scheidung?

Nein. Weder während der Ehe noch danach haftet ein Partner für die Schulden des anderen. Es gilt das Prinzip der Privatautonomie und der persönlichen Verantwortung. Schulden eines Partners sind dessen Schulden.

Etwas anderes gilt, wenn der Partner aus irgendeinem Grund selbst haftet. Häufig bürgt ein Ehepartner für den anderen oder er unterschreibt einen Kreditvertrag mit. Dann sind diese Schulden aber seine eigenen, auch wenn sie ihren Anlass in der Ehe hatten und in irgendeiner Form auch dem Anderen zu gute kommen.

Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Grundsätzlich gibt es keine definitive Regelung, wer in der ehelichen Wohnung bleiben darf und wer ausziehen muss. Kommt es zu keiner Einigung, müssen ggf. beide Ehegatten die Mietwohnung gemeinsam kündigen.

Vorübergehend kann aber das Familiengericht die Ehewohnung einem der beiden Partner zuweisen, um dessen Verbleib zu sichern.

Wie wird der Hausrat bei einer Scheidung aufgeteilt?

Die finanziellen Folgen einer Scheidung können existentielle Bedeutung haben.
Die finanziellen Folgen einer Scheidung können existentielle Bedeutung haben.
Grundsätzlich wird der Hausrat hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Dies sollte man vernünftigerweise nicht dem Gericht überlassen, sondern selbst eine individuelle Regelung treffen.

Oft ist ein bestimmter Gegenstand bei einem der Ehegatten sinnvoller aufgehoben – wer in eine Wohnung mit Küche zieht, muss den Geschirrspüler der alten Wohnung ja nicht unbedingt mitnehmen.

Eventuelle Wertdifferenzen kann man dann durch eine Geldzahlung ausgleichen.

Wann kann das notwendige Trennungsjahr vor einer Scheidung unterschritten werden?

Grundsätzlich müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt sein, bevor eine Scheidung möglich ist. Davor ist eine Scheidung nur zulässig, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.

Die Härte muss aber im Verheiratetsein an sich liegen, wenn es also eine von beiden nicht mehr zumutbar ist, überhaupt noch auf dem Papier verheiratet sein. Denn das Zusammenleben kann ja durch eine räumliche Trennung ohne sofortige Scheidung beendet werden.

Insgesamt sind die Familiengerichte sehr zurückhaltend, was die Annahme einer Unzumutbarkeit angeht.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden die Folgen einer Scheidung einvernehmlich vereinbart und nicht ausschließlich durch das Gericht festgesetzt. Dies bietet für die Beteiligten, wenn Sie sich einig sind, viele Vorteile. Insbesondere können Streitigkeiten vor Gericht vermieden und Kosten reduziert werden.

Mehr dazu:

Die Scheidung in der Verfassungsbeschwerde

Das Scheidungsurteil als solches ist in der Verfassungsbeschwerde eher selten von Bedeutung. Mit dem Ende der Ehe haben sich die Partner in der Regel abgefunden bzw. wollen dies ja gerade.

Außerdem ergeben sich die Voraussetzungen für die Scheidung normalerweise recht objektiv aus dem Gesetz, siehe oben. Das Gericht muss also keine Abwägung treffen, in der die Grundrechte eine Rolle spielen, sondern lediglich die (unstrittig verfassungskonformen) gesetzlichen Regeln anwenden.

Konfliktpotential bringen eher die (finanziellen) Folgen der Scheidung mit sich.

Scheidungen sind eines der emotionalsten rechtlichen Themen überhaupt. Es geht hier nicht um bloße finanzielle Fragen, fast immer schwingen persönliche Enttäuschung, Verletzung und nicht selten auch Rachegedanken mit. Gibt es gemeinsame Kinder, so müssen auch Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts diskutiert und geklärt werden.

Rechtsanwalt Thomas Hummel mit Kanzleien in München-Pasing und Gröbenzell (Lkr. Fürstenfeldbruck) vertritt Sie auch in Scheidungsverfahren.

Mehr dazu finden Sie auf info-familienrecht.de.


Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet man einen Ehevertrag zwischen Ehepartnern, denen bereits klar ist, dass sie sich scheiden lassen wollen. In der Vereinbarung werden die Folgen der Scheidung geregelt, bspw. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Nutzung der bisherigen Ehewohnung und Sorgerecht. Idealerweise sollte eine Vereinbarung einem Scheidungsantrag vorausgehen.

Wo kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden?

Die Vereinbarung kann im Anwaltsprozess vor dem Familiengericht oder vor einem Notar geschlossen werden. Eine privatschriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung ist dagegen nicht möglich, da sie die vorgesehene Formvorschriften nicht erfüllt.

Was kostet eine Scheidung?

Scheidungen sind nie schön, für keinen Beteiligten. Trotzdem sollte man eine Ehe aber zivilisiert und sachlich zu Ende bringen. Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei.
Scheidungen sind nie schön, für keinen Beteiligten. Trotzdem sollte man eine Ehe aber zivilisiert und sachlich zu Ende bringen. Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei.
Wie immer beim gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Das Gericht setzt also fest, wieviel den Beteiligten das Verfahren „wert“ ist. Je höher dieser Wert, desto höher sind auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

Der Wert einer Scheidung liegt dabei beim Dreifachen des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten. Verdienst bspw. der Mann 4500 Euro und die Frau 3000 Euro, liegt das Monatseinkommen bei 7500 Euro und der Streitwert bei 3 x 7500 = 22500 Euro (§ 43 Abs. 2 FamGKG).

Die Gebühren findet man in der Anlage zum FamGKG. Bei mehr als 22000 bis 25000 Euro beträgt eine Gebühr 371 Euro, im gerichtlichen Verfahren zahlt man zwei Gebühren, also 742 Euro.

Hinzu kommen Anwaltsgebühren. Diese errechnen sich ähnlich, allerdings anhand des RVG. Beim gleichen Streitwert kommt man so auf zusätzlich 2368,10 Euro pro Anwalt.

Kann ich mich auch ohne Anwalt scheiden lassen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich muss man in allen Verfahren vor den Familiengerichten anwaltlich vertreten sein (§ 114 Abs. 1 FamFG). Keinen Anwalt braucht eine Partei, die der Scheidung einfach nur zustimmt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Ob dies ratsam ist, muss man im Einzelfall feststellen – denn das bedeutet, dass der Ehepartner anwaltlich beraten und vertreten ist, der andere aber nur noch damit einverstanden ist.