Wann ist der Versorgungsausgleich unbillig?
§ 27 des Versorgungsausgleichgesetzes (VersAusglG) lautet: Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen. Wann diese Unbilligkeit vorliegt, ist sehr stark einzelfallabhängig. Die bloße Tatsache, dass vereinbarungsgemäß nur der eine Ehegatte gearbeitet hat, der andere … Wann ist der Versorgungsausgleich unbillig? weiterlesen
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